Unterstützungsvereinbarung

1. Allgemeines

Diese Vereinbarung gilt zwischen der
GENAU Media Group GbR, Riemannstr. 3, 07745 Jena, Deutschland
(nachfolgend „GENAU“)

und jeder natürlichen oder juristischen Person
(nachfolgend „Spender“), die eine freiwillige Zahlung leistet.

GENAU ist keine gemeinnützige Organisation im Sinne der §§ 51 ff. AO. Die geleisteten Zahlungen stellen keine steuerlich abzugsfähigen Spenden dar, sondern freiwillige Unterstützungsleistungen.

2. Freiwillige Zahlung

2.1 Der Spender leistet eine freiwillige und unentgeltliche Zahlung an GENAU.

2.2 Es besteht kein Anspruch auf eine Gegenleistung.

2.3 Die Zahlung dient der Finanzierung journalistischer Inhalte sowie der Weiterentwicklung des Projekts.

3. Zahlungsabwicklung

3.1 Die Zahlung erfolgt über die auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden.

3.2 Für die Zahlungsabwicklung wird der externe Dienstleister Stripe genutzt.

4. Wiederkehrende Zahlungen

4.1 Der Spender kann eine wiederkehrende Zahlung (z. B. monatlich) einrichten.

4.2 Die Beendigung wiederkehrender Zahlungen ist jederzeit möglich.
Die Kündigung erfolgt über die vom Zahlungsdienstleister bereitgestellten Funktionen oder durch Mitteilung an: info@genauberlin.de

5. Rückerstattungen

5.1 Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht grundsätzlich nicht.

5.2 In begründeten Einzelfällen (z. B. Doppelzahlung oder technische Fehler) kann eine Rückerstattung erfolgen.

6. Rechtmäßigkeit der Zahlung

Der Spender versichert, dass:

7. Ablehnung von Zahlungen

GENAU behält sich das Recht vor, Zahlungen abzulehnen oder zurückzuerstatten, insbesondere bei:

8. Steuerlicher Hinweis

GENAU stellt keine Zuwendungsbestätigungen gemäß § 10b EStG aus.

9. Haftung

GENAU haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

10. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Schlussbestimmungen

Mit der Zahlung erklärt sich der Spender mit dieser Vereinbarung einverstanden.