Spendenvereinbarung

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Spendenvereinbarung gilt zwischen dem Medienprojekt GENAU (Einzelunternehmen mit Sitz in Deutschland, nachfolgend „GENAU“ genannt) und jeder natürlichen oder juristischen Person (nachfolgend „Spender“), die eine freiwillige finanzielle Zuwendung an GENAU tätigt.

GENAU ist keine gemeinnützige Organisation im Sinne der §§ 51 ff. AO. Alle Spenden gelten als freiwillige Beiträge zur Unterstützung unserer journalistischen Arbeit und werden als reguläre Betriebseinnahmen versteuert.

Diese Vereinbarung ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung auf der Website gültig und kann von GENAU jederzeit geändert oder entfernt werden.

2. Spendenbedingungen

2.1 Der Spender überträgt freiwillig und unentgeltlich einen Geldbetrag an GENAU. Die Höhe der Spende wird vom Spender bestimmt.

2.2 Die Spende dient der Deckung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Produktion, Veröffentlichung und Weiterentwicklung journalistischer Inhalte sowie anderen laufenden Kosten des Projekts.

2.3 Die Spende erfolgt durch eine Zahlung über die auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden.

2.4 Wiederkehrende Zahlungen (monatlich) sind möglich. Sie können jederzeit durch eine formlose E-Mail an info@genauberlin.de storniert werden. Wir kümmern uns umgehend um die Stornierung.

2.5 Im Fall einer fehlerhaften Zahlung kann der Spender innerhalb von 7 Tagen eine Rückerstattung beantragen.

2.6 Der Spender versichert, dass er im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und im eigenen Interesse handelt und nicht unter Sanktionen gemäß EU-/DE-Recht steht.

2.7 GENAU behält sich das Recht vor, Spenden abzulehnen oder zurückzuerstatten, insbesondere bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen geltende Gesetze oder ethische Standards.

2.8 GENAU kann in Einzelfällen zur Identifizierung des Spenders verpflichtet sein, insbesondere bei hohen Spendenbeträgen oder auf Anfrage von Behörden oder Zahlungsdienstleistern.

2.9 Spenden an GENAU berechtigen nicht zum steuerlichen Spendenabzug. Wir stellen keine Zuwendungsbestätigungen gemäß § 10b EStG aus.

3. Schlussbestimmungen

Mit Tätigung der Spende erkennt der Spender die Bedingungen dieser Vereinbarung an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@genauberlin.de.